LenkzeitRechner.de ist ein kostenloses Online-Werkzeug für Berufskraftfahrer, Disponenten und Fuhrparkverantwortliche, das die Berechnung von Lenk- und Ruhezeiten nach EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 automatisiert. Die Website wurde aus der Praxis heraus entwickelt — schnell, mehrsprachig und ohne Anmeldung.
Unser Ziel ist es, komplexe EU-Vorschriften zur Arbeitszeit im Straßengüter- und Personenverkehr verständlich aufzubereiten. Der Rechner selbst bildet die wichtigsten Artikel der Verordnung direkt ab — ergänzt durch ausführliche redaktionelle Beiträge zu Lenkzeiten, Pausen, Ruhezeiten, Bußgeldern und dem digitalen Tachographen.
Alle Texte, Berechnungslogiken und Tabellen auf dieser Website werden redaktionell gepflegt und bei relevanten Änderungen der EU-Verordnung 561/2006, der Fahrpersonalverordnung (FPersV) oder des Bußgeldkatalogs (BKatV) überarbeitet. Die vollständigen Kontaktdaten sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nach § 5 TMG finden Sie im Impressum.
Rückmeldungen aus der Praxis sind ausdrücklich willkommen: Wenn Ihnen ein Fehler auffällt, Sie eine Rechenlogik anders einschätzen oder eine Ergänzung wünschen, melden Sie sich per E-Mail. Hinweise aus dem Berufsalltag fließen regelmäßig in Aktualisierungen ein.
Grundlage aller Berechnungen und redaktionellen Beiträge sind ausschließlich öffentlich zugängliche, rechtsverbindliche Primärquellen. Wir zitieren keine Sekundärliteratur, ohne die Originalverordnung gegengeprüft zu haben. Die wichtigsten Quellen im Überblick:
| Quelle | Inhalt | Herausgeber |
|---|---|---|
| VO (EG) Nr. 561/2006 | Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr | EU-Parlament & Rat |
| VO (EU) 2020/1054 | Mobilitätspaket I — Änderungen zur 561/2006 | EU-Parlament & Rat |
| VO (EU) 165/2014 | Fahrtenschreiber (Tachograph) | EU-Parlament & Rat |
| FPersG | Fahrpersonalgesetz (Deutschland) | Bundestag |
| FPersV | Fahrpersonalverordnung (Deutschland) | BMDV |
| BKatV | Bußgeldkatalog-Verordnung | BMDV |
| AETR | Europäisches Übereinkommen für Drittstaaten-Fahrten | UNECE |
Jede Regel, die im Rechner oder in einem Artikel erwähnt wird, ist mit einem konkreten Artikelbezug versehen — zum Beispiel „Art. 7 VO 561/2006" für die Pflichtpause nach 4,5 Stunden. So können Leserinnen und Leser unsere Aussagen jederzeit direkt in der Originalquelle nachprüfen.
Der LenkzeitRechner ist eine reine Client-seitige Anwendung: Alle Berechnungen laufen direkt im Browser ab, es werden keine Eingabedaten an einen Server übertragen. Das hat zwei Vorteile:
Die Berechnungslogik spiegelt die EU-Verordnung 1:1: maximale Tageslenkzeit von 9 Stunden mit bis zu zweimal wöchentlicher Verlängerung auf 10 Stunden (Art. 6 Abs. 1), Pflichtpause von 45 Minuten nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit — auch aufteilbar in 15 + 30 Minuten (Art. 7), tägliche Ruhezeit von 11 Stunden mit der Option auf drei verkürzte Ruhezeiten à 9 Stunden (Art. 8 Abs. 2), wöchentliche Lenkzeit von höchstens 56 Stunden sowie eine Doppelwochengrenze von 90 Stunden (Art. 6 Abs. 2 und 3).
Wichtig: Das Ergebnis ist eine unverbindliche Planungshilfe. Rechtsverbindlich sind allein der digitale Fahrtenschreiber und die Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte. Der Rechner ersetzt weder den Tachographen noch eine qualifizierte Rechts- oder Unternehmensberatung.
Unsere Inhalte richten sich an alle, die im Alltag mit Lenk- und Ruhezeiten zu tun haben:
| Zielgruppe | Nutzen |
|---|---|
| Berufskraftfahrer (C, CE, D) | Tagesplanung, Pausen- und Ruhezeiten-Check vor Tourbeginn |
| Disponenten & Fuhrparkleiter | Tourenplanung unter Einhaltung der Wochen- und Doppelwochengrenzen |
| Fahrschüler & Auszubildende | Verständliche Aufbereitung der Prüfungsthemen Modul 1 BKrFQG |
| Spediteure & Inhaber kleiner Flotten | Überblick über Bußgeldrisiken für Unternehmer |
| Juristen & Gewerkschafter | Schnellreferenz auf konkrete Artikel der VO 561/2006 |
Der europäische Güterverkehr ist vielsprachig. Viele Fahrer in deutschen Flotten kommen aus Polen, Rumänien, Bulgarien, Tschechien oder haben russische Sprachkenntnisse. Deshalb bieten wir die Rechner-Oberfläche in sieben Sprachen an: Deutsch, Englisch, Rumänisch, Polnisch, Tschechisch, Bulgarisch und Russisch. Alle Texte wurden muttersprachlich gegengelesen und fachterminologisch abgestimmt — Begriffe wie „Pflichtpause", „Tachograph" oder „Doppelwoche" haben in jeder Sprache eine eindeutige Entsprechung.
Die Rechtsbegriffe selbst bleiben sprachunabhängig: Die Verordnung 561/2006 gilt identisch in allen EU-Mitgliedstaaten sowie — über das AETR-Abkommen — auch bei Fahrten in Drittstaaten wie Norwegen, der Schweiz, der Türkei oder Staaten der ehemaligen GUS.
Wir überprüfen die Inhalte in folgenden Fällen:
Das Datum der letzten Aktualisierung und die verwendeten Primärquellen sind am Ende jedes Artikels sichtbar. Falls Sie zitieren möchten: Die Rechtsquellen unter eur-lex.europa.eu und gesetze-im-internet.de/fpersv sind der verbindliche Stand.
LenkzeitRechner.de ist kostenlos nutzbar und ohne Registrierung erreichbar. Der Betrieb (Hosting, Domain, laufende Pflege) wird durch kontextbezogene Google-AdSense-Werbung finanziert, die klar als Anzeige gekennzeichnet ist. Redaktionelle Inhalte und die Rechenlogik sind vollständig unabhängig von werbetreibenden Unternehmen — wir empfehlen keine Produkte, erhalten keine Affiliate-Provisionen und bevorzugen keine Hersteller von Tachographen, Telematik- oder Speditionssoftware.
Sollten wir künftig konkrete Produkte empfehlen, wird eine solche Empfehlung stets transparent als solche gekennzeichnet und mit nachvollziehbaren Gründen versehen.
Wir freuen uns über jede Rückmeldung — ob Lob, konkrete Verbesserungsvorschläge, fachliche Korrekturen oder die Meldung eines Darstellungsfehlers auf einem bestimmten Gerät. Schreiben Sie an luis.mauermaier@proton.me. In der Regel antworten wir innerhalb von zwei bis drei Werktagen.
Für Presseanfragen, wissenschaftliche Kooperationen (zum Beispiel zu Arbeitszeiten im Güterverkehr) oder Anfragen von Berufsschulen und BKrFQG-Weiterbildungsstätten nutzen Sie bitte dieselbe E-Mail-Adresse.
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