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LKW Lenkzeiten 2026

Alles was Fahrer und Disponenten zur EU Verordnung (EG) 561/2006 wissen müssen — kompakt, aktuell und mit praktischen Beispielen.

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⏱ Tageslenkzeit

Grundregel: Maximal 9 Stunden Lenkzeit pro Tag.
Ausnahme: Bis zu 10 Stunden — aber maximal 2-mal pro Woche.

Die Tageslenkzeit ist die Zeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Sie umfasst ausschließlich die reine Fahrzeit — Ladezeiten, Pausen und Wartezeiten zählen nicht dazu.

Praxisbeispiel Tageslenkzeit

TagLenkzeitZulässig?
Montag9 Stunden✅ Ja
Dienstag10 Stunden (1. Verlängerung)✅ Ja
Mittwoch10 Stunden (2. Verlängerung)✅ Ja
Donnerstag10 Stunden (3. Verlängerung)❌ Nein — max. 2×/Woche

☕ Pflichtpause nach 4,5 Stunden

Nach spätestens 4,5 Stunden ununterbrochener Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten Pflicht.

Die Pause kann auch aufgeteilt werden: erst 15 Minuten, dann 30 Minuten — aber immer in dieser Reihenfolge. Die Pausenzeiten selbst zählen nicht zur Lenkzeit.

Regelung im Detail (Art. 7 VO 561/2006)

VariantePauseHinweis
Einfache Pause45 min am StückEmpfohlen, einfacher nachzuweisen
Geteilte Pause (Teil 1)15 minMuss zuerst kommen
Geteilte Pause (Teil 2)30 minMuss nach Teil 1 folgen

📅 Wochen- und Doppelwochenlenkzeit

Wochenlenkzeit: Max. 56 Stunden
Doppelwoche (2 Wochen): Max. 90 Stunden

Auch wenn in einer Woche 56 Stunden erlaubt sind — über zwei aufeinanderfolgende Wochen dürfen es insgesamt nicht mehr als 90 Stunden sein. Das bedeutet: nach einer "Maximalwoche" mit 56h sind in der Folgewoche maximal 34h erlaubt.

Beispielrechnung Doppelwoche

WocheLenkzeitDoppelwoche gesamtStatus
KW 1356h (Maximum)56h✅ OK
KW 1434h (Rest)90h✅ Genau am Limit
KW 1435h91h❌ Überschreitung!

🛏 Ruhezeiten

Tägliche Ruhezeit

Mindestens 11 Stunden pro Tag. Diese kann auf 9 Stunden verkürzt werden — jedoch maximal 3-mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten. Die verkürzte Ruhezeit muss nicht nachgeholt werden.

Alternativ: Die Ruhezeit kann in zwei Teile aufgeteilt werden (3 Stunden + 9 Stunden = 12 Stunden gesamt). Der erste Teil muss mindestens 3 Stunden betragen.

Wöchentliche Ruhezeit

Mindestens 45 Stunden pro Woche. Jede zweite Woche kann sie auf 24 Stunden reduziert werden. Die Differenz muss dann innerhalb von 3 Wochen nachgeholt werden.

Wichtig: Die reguläre wöchentliche Ruhezeit (45h) darf nicht im Fahrzeug verbracht werden! Bußgeld: bis zu 500 € für den Unternehmer.

🚛 Für wen gelten die Lenkzeiten?

Die EU VO 561/2006 gilt für:

  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz)

Ausgenommen sind u.a.: Fahrzeuge mit max. 40 km/h Höchstgeschwindigkeit, Fahrzeuge der Streitkräfte und bestimmte Spezialfahrzeuge.

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